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Das „Programm zur Territorialen Zusammenarbeit Bayern Österreich 2007 – 2013“ kurz INTERREG IV A genannt, ist eine Gemeinschaftsinitiative des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit dem Ziel einer nachhaltigen Entwicklung des europäischen Raumes.
Die Laufzeit von INTERREG IV A ist von 2007 - 2013, wobei bewilligte Projekte spätestens bis 2015 umgesetzt sein müssen.
Antragsberechtigt sind grundsätzlich Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts wie z. B. kommunale Gebietskörperschaften, wissenschaftliche Einrichtungen, Interessensvertretungen, Verbände, Vereine etc. und Personengesellschaften.
Gefördert werden grenzüberschreitende Projekte, die mit den Zielen des Programms konform gehen und von mindestens zwei Partnern aus den benachbarten Ländern des Programmgebietes durchgeführt werden.
Im Interreg IV A Programm gibt es zwei Förderwege

  • Kleinprojekte mit einem Kostenvolumen von maximal 25.000,- € können über den "Kleinprojektefonds" (früher Dispositionsfonds) gefördert werden.
  • Projekte mit einem Kostenvolumen von über 25.000,- können als "Interreg" Projekt gefördert werden.